Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Farben-Frank GmbH

Geltungsbereich


Für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich diese Verkaufs- u. Lieferbedingungen. Dies gilt im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.


Vertragsabschluss


Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart, sind alle Angebote, Preise oder sonstige Aussagen freibleibend. Bestellungen, Abschlüsse oder sonstige Leistungen, sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Farben-Frank. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Gewichts- u. Mengenangaben sind Ca-Angaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlichbezeichnet.


Lieferung


Lieferfristen und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, außer sie sind in der Auftragsbestätigung schriftlich als verbindlich niedergelegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager der Fa. Farben-Frank oder das Herstellerwerk verlassen hat. Bei Arbeitskämpfen und bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Fa. Farben-Frank liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt entsprechend, wenn die Lieferhindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs der Fa. Farben-Frank entstanden sind. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von pauschal 0,5 % für jede vollendete Woche der Lieferverzögerung, insgesamt höchstens jedoch begrenzt auf 5 % des Nettorechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. Farben-Frank oder auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unseres Betriebes. Dauert die Lieferverzögerung länger als zwei Monate an, haben beide Vertragsparteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.


Preise und Zahlung


Unsere Preise verstehen sich in Euro, unverpackt ab unserem Lieferwerk, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Porto, Fracht- und Verpackungskosten und ohne Versicherung. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat diese Kosten der Kunde zu tragen. Grundsätzlich sind die bei uns erworbenen Waren sofort und bar zur Zahlung fällig. Gewähren wir die Möglichkeit zur Zahlung auf Rechnung, sind die Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Dies jedoch nur, soweit keine älteren fälligen Rechnungen unbeglichen sind. Bei Barverkäufen ist kein Skontoabzug möglich. Wechselzahlungen erkennen wir grundsätzlich nicht an. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 8 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens unsererseits wird hierdurch
nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von uns nichtb estritten werden, wobei der Kunde zur Zurückbehaltung des Kaufpreises nur wegen Gegenansprüchen aus dem Kaufvertrag berechtigt ist.


Gewährleistung / Mängelrüge


Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser unverzüglich, jedoch spätestens acht Tage nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, gilt diese Regelung entsprechend, wobei die schriftliche Mängelanzeige bei später entdeckten nicht offensichtlichen Mängeln nur bis ein Jahr nach Ablieferung zulässig ist. Mängelrügen bei zu verarbeitenden Materialien können nur vor Verarbeitung oder Vermischung geltend gemacht werden. Im Falle einer Mängelrüge behalten wir uns ein Recht auf Nacherfüllung vor. Lehnen wir die Nacherfüllung ab oder schlagen zwei Nacherfüllungsversuche nach angemessener Frist fehl, verbleibt dem Kunden das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften unbeschadet der gesetzlichen Regelung im Falle eines Mangels nicht für sonstige Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn unser Betrieb eine grob fahrlässige Pflichtverletzung begangen hat oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betriebes beruht.Für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, haften wir grundsätzlich nicht: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, sofern diese Schäden nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unseres Betriebes oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unseres Betriebes zurückzuführen ist. Die Haftung der Fa. Farben-Frank nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Teile, die von uns im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht werden, gehen mit dem Ausbau in unser Eigentum über. Maßgeblich sind im übrigen die Verarbeitungsvorschriften der jeweiligen Herstellerfirmen. Eine Garantieleistung für die mit Anstrichmaterial hergestellten Anstriche kann nicht übernommen werden, da wir keinen Einfluss auf die sachgemäße Verarbeitung haben.


Eigentumsvorbehalt


Der gelieferte Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt die Ware auch unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Kunden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus den Geschäftsverhältnis an unseren Betrieb abgetreten. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf Grund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Kund verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an uns bekanntzugeben. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch unsere Sicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen verpflichtet. Der Kunde hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vom Hersteller vorgesehenenWartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer oder von einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretungen der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware, sowie in der Pfändung liegt kein Rücktritt vom Vertrag.


Haftungsbegrenzung


Schadensersatzansprüche, die aus einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sich ergeben, sind gegen uns ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Betriebes, oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betriebes beruht. Auch der Ersatz sonstiger Schadensersatzansprüche hinsichtlich sonstiger Schäden ist ausgeschlossen, soweit dies nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betriebes oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betriebes beruht.


Rechtswahl, Gerichtsstand, Datenspeicherung


Diese Bedingungen und die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgeschlossen Verträge und Lieferungen unterstehen ausschließlich deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechtes (CISG) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- u. Urkundenprozessen ist für Kaufleute der Sitz unseres Betriebes, somit Baden-Baden. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Fa. Farben-Frank ist auch berechtigt, eigene Ansprüche gegenüber dem Kunden an dessen Wohnsitz geltend zu machen. Wir speichern die Kundendaten ausschließlich für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke im Rahmen des Vertragsverhältnisses und beachten die gesetzlichen Bestimmungen (§ 28 ff BundesdatenschutzG).